AGB
Öffentliche Fahrten
Einsteigen 10 Minuten vor Abfahrt. Eine Voranmeldung ist bis 7 Tage vor Anlass erwünscht. Reservationen sind verbindlich. Bei Annullation 4 Arbeitstage und weniger vor dem gebuchten Datum verrechnen wir 100% des Fahrpreises und der Restaurationskosten weiter. Schlechtwetterprognosen sind kein Grund zur Annullation von Eventfahrten. Preisangaben pro Person, inkl. MwSt. Änderungen vorbehalten. Bar- und Kartenzahlungen sind möglich. Bei einer Gruppe von mehr als 12 Personen verzichten wir auf das Einzelinkasso und werden die Konsumation in Rechnung stellen. Konsumationen auf Rechnung werden erst ab 10 Personen erstellt. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
Bei einer ungenügenden Beteiligung Kulinarik- oder Unterhaltungsfahrten behalten wir uns vor, 5 Tage vorher abzusagen. Wir sind immer bemüht, dem Kunden eine andere schöne Fahrt als Alternative anzubieten, um einen sonst notwendigen Aufpreis zur Deckung der Unkosten zu vermeiden. In allen Preisen sind die Kosten für die Schifffahrt inbegriffen. (exkl. Getränke).
Abfahrtsorte
Alle öffentlichen Schiffsfahrten mit kulinarischen Themenangeboten legen in der Regel in Rapperswil und in wenigen Fällen in Lachen, Stäfa oder Pfäffikon SZ ab.
Buchungen
Wir können unser Angebot auf dem Schiff nur korrekt erbringen, wenn Sie Ihre Teilnahme rechtzeitig buchen. Ausserordentliche «last minute» Anfragen, die später als 24 Stunden vor Abfahrt erfolgen, versuchen wir nach bester Möglichkeit umzusetzen, können aber keine Gewähr geben.
Kulinarische Schifffahrten stehen allen Interessenten offen. Wir können die Alleinbuchung für grössere Gruppen auf Anfrage mit einem weiteren Schiff durchführen und erstellen sehr gerne eine persönliche Offerte für eine exklusive private Gesellschaftsfahrt.
Haustiere
Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, keine Haustiere auf öffentliche Fahrten mitzunehmen.
Naturgewalten
Bei Sturm, Nebel, Hochwasser oder Eisbildung kann für die Einhaltung der bestätigten Fahrzeiten keine Gewähr übernommen werden. Kursschiffe haben zur Einhaltung der Kurszeiten immer Vortritt. Abweichungen der geplanten Anlegezeiten müssen in Kauf genommen werden.
Epidemie/Pandemie
Kann Ihren Anlass bezüglich einer Epidemie/Pandemie nicht durchgeführt werden, wird Ihren Anlass kostenlos auf ein späteres von Ihnen gewünschtes Datum verschoben. Der Anlass muss innerhalb von einem Jahr stattfinden.
Gastronomie
Bei kulinarischen Schifffahrten ist die Schifffahrtsbetrieb Hensa AG in der Regel allein zuständig für die Organisation der Gastronomie. Es können keine Esswaren oder Getränke mitgebracht werden.
Exklusive private Gesellschaftsfahrten
Gerne beraten wir Sie über unsere gastronomischen Angebote, die ohne besondere Vereinbarung ausschliesslich von der Schifffahrtsbetrieb Hensa AG selbst erbracht werden. Gegen ein Zapfengeld von CHF 30.00 pro 75cl Flasche schenken wir gerne Ihren mitgebrachen Wein, Prosecco oder Champagner aus. Für mitgebrachte Desserts werden Ihnen CHF 5.50 pro Gedeck verrechnet.
Bereitstellung
Das Extraschiff wird im Normalfall 10-15 Minuten vor der bestätigten Abfahrtszeit an der betreffenden Anlegestelle bereitgestellt.
Darbietungen
Nach 22:00 Uhr sind Musikdarbietungen auf den Freidecks der Schiffe nicht mehr möglich. Die Aussenlautsprecher dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benutzt werden. Musik und Tanz sind ab 22:00 Uhr in den Räumen zugelassen, in denen Fenster und Türen geschlossen werden können. Für das Einhalten dieser Vorschriften ist der Mieter des Schiffes verantwortlich.
Naturgewalten
Bei Sturm, Nebel, Hochwasser oder Eisbildung kann für die Einhaltung der bestätigten Fahrzeiten keine Gewähr übernommen werden. Kursschiffe haben zur Einhaltung der Kurszeiten immer Vortritt. Abweichungen der geplanten Anlegezeiten müssen in Kauf genommen werden.
Epidemie/Pandemie
Kann Ihren Anlass bezüglich einer Epidemie/Pandemie nicht durchgeführt werden, wird Ihren Anlass kostenlos auf ein späteres von Ihnen gewünschtes Datum verschoben. Der Anlass muss innerhalb von einem Jahr stattfinden.
Gastronomie
Bei kulinarischen Schifffahrten ist die Schifffahrtsbetrieb Hensa AG in der Regel allein zuständig für die Organisation der Gastronomie. Es können keine Esswaren oder Getränke mitgebracht werden.
Annullationsbedingungen Kundenseits
Bei Annullationen von Schiffsmieten gelten folgende Bedingungen:
- Ab Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bis 2 Monate vor gebuchtem Datum: 50% des Schiffspreises
- Unter 2 Monaten vor dem gebuchten Datum: 70% des Fahrpreises
- 10 Tage vor dem gebuchten Datum: 80% des Fahrpreises und der Restaurationskosten (ohne Getränke)
- 9 Tage und weniger vor dem gebuchten Datum: 100% des Fahrpreises und der Restaurationskosten (ohne Getränke)
Wir bitten Sie, uns allfällige Annullationen zu Ihrem Schutze und unserer Sicherheit schriftlich zu kommunizieren. Andernfalls wird eine Annullation nicht als zugestellt erachten.
Änderungen vorbehalten.
Rapperswil, April 2020